
Ist der Bausparvertrag für eine Baufinanzierung geeignet?
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Ein Bausparvertrag ist bereits in jungen Jahren eine gute Form, Geld anzusparen, vor allem, wenn man vorhat ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Viele Menschen träumen vom Neubau oder Erwerb einer Immobilie. Da dieses Vorhaben so ziemlich das teuerste im Leben eines Menschen sein wird, ist es klar, dass man möglichst alle finanziellen Mittel, die einem zur Verfügung stehen, ausschöpft. Bausparen ist bereits ab dem 16. Lebensjahr möglich. So kann man also schon jung etwas Langfristiges für diesen Traum von den eigenen vier Wänden tun. Denn nach wie vor ist ein Bausparvertrag eine günstige Investition für die Zukunft. In der Ansparphase bleibt die Summe des Ersparten sicher erst mal gering, aber interessant wird es, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist und man ein Bauspardarlehen aufnehmen kann. Hinzu kommt auch noch die staatlich geförderte Eigenheimzulage, die der Bausparer jedes Jahr zwar neu beantragen muss, aber das ist überhaupt nicht schwer, ist ganz schnell erledigt und lohnt sich in jedem Fall. Auch gibt es die Möglichkeit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Das Bauspardarlehen, welches es zinsgünstig gibt, muss dann für wohnwirtschaftliche Zwecke benutzt werden. Dies ist im Bausparkassengesetz festgelegt. Wohnwirtschaftliche Zwecke bedeutet, dass man ein Haus/Wohnung bauen bzw. kaufen muss oder eine vorhandene Bleibe renovieren oder modernisieren muss. Freie Verfügung über den Bausparvertrag nach 7 Jahren Hat man im Laufe der Zeit allerdings den Wunsch des Eigenheims aufgegeben, kann man nach der gesetzlichen Frist von sieben Jahren frei über das Ersparte verfügen und den Bausparvertrag auflösen. Viele Bausparkassen zahlen in diesem Fall sogar einen Bonus auf die Guthabenzinsen oder erstatten die Abschlussgebühr. |
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